Arbeitsrecht

Das arbeitsrechtliche Dezernat wird geleitet von Herrn Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Nicolas Kleinherne.

In arbeitsrechtlichen Fragestellungen ist ein schnelles, zielgerichtetes und an den Bedürfnissen des Mandanten orientiertes Handeln gefragt. Dazu sind Kenntnisse der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung und der speziellen gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht ebenso erforderlich wie die umfassende Würdigung arbeitsvertraglicher, tarifvertraglicher Regelungen und betrieblicher Übungen.

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer gerichtlich und außergerichtlich bei

  • der Abwehr einer Kündigung,
  • einer erfolgten Abmahnung,
  • der Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
  • Urlaubsansprüchen,
  • Zeugnisansprüchen

sowie bei allen sonstigen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses durchzusetzenden Interessen und Ansprüchen. Daneben prüfen wir für unsere Mandanten Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge und handeln im Bedarfsfall Aufhebungsverträge zur einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen aus.

Ferner beraten wir Arbeitgeber bei

  • der Erstellung von Arbeitsverträgen,
  • der Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen sowie
  • der Wahrung bzw. Durchsetzung betrieblicher und unternehmerischer Interessen

und vertreten Arbeitgeber gerichtlich und außergerichtlich.

Anführungszeichen
Recht ist das
Fundament des Erfolgs
 
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